Ausbildung FKN
Seenotsignalmittelkunde, Fachkundenachweis (FKN)

FKN
Infoabend: wird bekanntgegeben
Kursbeginn: Herbst 2009
Infos auf Nachfrage
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht:
Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Voraussetzungen: Vollendung des 16. Lebensjahres, Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.






