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Ausbildung FKN

Seenotsignalmittelkunde, Fachkundenachweis (FKN)

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FKN

Infoabend: wird bekanntgegeben
Kursbeginn: Herbst 2009

Infos auf Nachfrage

Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht:

Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Voraussetzungen: Vollendung des 16. Lebensjahres, Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.